Für eine Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle durch den Träger NZH müssen folgende Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein:
- Sie bieten eine oder auch verschiedene Aufgaben mit Schwerpunkt in einem ökologischen Bereich.
- Die fachliche Anleitung und persönliche Betreuung durch eine/n kompetente/n Mitarbeiter/in ist gewährleistet.
- Die Finanzierung des FÖJ-Platzes steht.
In diesem Falle senden Sie uns bitte einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle zu. Wenn möglich, fügen Sie eine Einsatzstellenbeschreibung bei. (Zum Vergleich können Sie sich gern die
Beschreibungen unserer aktuellen Einsatzstellen auf dieser Homepage anschauen.) Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und klären weitere Details gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches vor Ort.
Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt
"Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle" [46 KB]
entnehmen.