Natürlich kostet ein Programm wie das FÖJ Geld. Die Einsatzstellen beteiligen sich, indem sie
- die Beiträge zur Sozialversicherung leisten,
- Unterkunft und Verpflegung stellen oder den vorgesehenen finanziellen Ausgleich zahlen,
- das monatliche Taschengeld vorstrecken, das unter der Voraussetzung verfügbarer Haushaltsmittel durch das Land Hessen auf Antrag erstattet wird.
Eine Muster-Rechnung zu den entstehenden Kosten ab 2012 finden Sie
hier. [13 KB]